KrankentagegeldKrankentagegeld ist ein Begriff aus der privaten Krankenversicherung und bezeichnet eine versicherte Summe die der Versicherungsnehmer bei längerer Krankheit ausgezahlt bekommt. Eine sog. Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung die ergänzend zur Krankenversicherung abgeschlossen wird. Krankentagegeld wird nach Ablauf einer Karenzzeit an den Versicherten gezahlt. Unter Karenzzeit versteht man die Zeitspanne in der nach Eintritt des Versicherungsfalls kein Leistungsanspruch besteht. Eine Krankentagegeldversicherung schützt den Versicherten bei längerer Krankheit vor finanziellen Engpässen. Dies ist häufig dann der Fall wenn das Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe bezogen wird. Das Krankentagegeld dient als Ausgleich und ermöglicht versicherten Personen ihren bisherigen Lebensstandard zu halten. Das Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld) nicht übersteigen. Das Nettoeinkommen bezieht sich nur auf Einnahmen aus der beruflichen Tätigkeit und wird auf den Kalendertag umgerechnet. Für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit maßgebend. |