Krankengeld

Krankengeld ist in Deutschland eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei andauernder Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige müssen seit 2009 um Krankengeld zu erhalten dies in jedem Fall separat versichern. Diese sog. Wahlleistung der gesetzlichen Krankenkassen muss jede Krankenkasse in Form eines Krankengeld-Wahltarif anbieten.

Alternativ haben Selbständige und Freiberufler jedoch unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Auch die private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten entsprechende Krankengeld-Tarife an.

Krankengeld ist eine Ersatzleistung, d.h. es kann auch vorrangige Leistungen geben die bei Berechnung des Krankengeldes angerechnet werden. Voraussetzung um Krankengeld zu erhalten ist der Wegfall des monatlichen Arbeitsentgeltes. Die Leistung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Wegfall des regulären Einkommens.

Da das Krankengeld deutlich niedriger ist als das bisherige Einkommen fällt ein nicht unwesentlicher Betrag ersatzlos weg. Um finanziellen Problemen vorzubeugen gibt es für Mitglieder der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.